
Beauftragung
Beauftragung für Privatgutachten, Schiedsgutachten, Gerichtsgutachten, und Fertigstellungsbescheinigung nach § 641 a BGB
Der Gutachten-Auftrag kann mündlich (z.B. telefonisch) oder schriftlich erfolgen.
In allen Fällen ist ein schriftlicher Sachverständigenvertrag/Gutachtervertrag erforderlich, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist und die Pflichten und Rechte der Vertragspartner regelt.
Dieser Sachverständigenvertrag wird von mir erstellt, wobei sich die Aufgabenstellung nach den von Ihnen gemachten Angaben richtet.
Werdegang von der Beauftragung bis zur Fertigstellung
- Telefonisches oder persönliches Gespräch zur Klärung des Sachverhaltes und der Aufgabenstellung
- Erstellung eines Sachverständigenvertrages
⇒ der Sachverständigenvertrag wird vom Sachverständigen/Gutachter erstellt, wobei sich die Aufgabenstellung nach den vom Auftraggeber gemachten Angaben richtet
⇒ Festlegung des Kostenrahmens mit genauer Aufstellung der zu erwartenden Kosten für die gutachterlichen Leistungen nach Zeitaufwand
⇒ das Honorar richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zuzüglich Fahrkosten, Kosten für Hilfsmittel etc., Sachverständigenhonorare/Gutachterhonorare gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten trägt der Auftraggeber gemäß Beauftragung
- Zustellung des Sachverständigenvertrages
⇒ Bestätigung und Unterschrift beider Vertragspartner
⇒ Rücksendung des unterschriebenen Sachverständigenvertrages an den Sachverständigen/Gutachter
- Beginn der Bearbeitung des Gutachtens
⇒ Vereinbarung eines Ortstermins
⇒ Durchführung des Ortstermins anhand der Aufgabenstellung mit Fotodokumentationen und eventueller Entnahme von Laborproben
- Ausarbeitung des Gutachtens
⇒ anhand der Dokumentation des Ortstermins, Bearbeitung und Ausarbeitung des Gutachtens in Wort und Fotodokumentationen
- Zusendung des fertigen Gutachtens auf dem Postweg
Die Beauftragung für ein Privatgutachten liegt im PDF-Format vor.
|
|
|
|